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TV Unterlenningen 1898 e. V. - Abt. Wintersport
Bühl 1
73252 Lenningen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abt. Wintersport des TV Unterlenningen 1898 e. V.

Der TV Unterlenningen 1898 e.V. und die Abteilung Wintersport – nachfolgend der Veranstalter genannt – bietet Wintersportbegeisternden, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein umfangreiches Angebot an Skikursen, Ausfahrten und Freizeiten an. Für einen geregelten Skitag sind nachfolgende Bedingungen zu beachten.

§1 Anmeldung:

Die Anmeldung zu den ausgeschriebenen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich per Online-Anmeldeformular oder per E-Mail bei der verantwortlichen Person für die jeweilige Veranstaltung laut Ausschreibung. Eine Anmeldebestätigung erhält die teilnehmende Person unmittelbar nach der Anmeldung. Sie enthält die wesentlichen Angaben zum gebuchten Kurs bzw. zur gebuchten Veranstaltung.

Mit der elektronischen Anmeldung für eine Reise bietet die reiseinteressierte Person dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser der reiseinteressierten Person die Buchung und den Preis der Reise in Textform bestätigt.

§2 Gebühren:

Kurs- und Veranstaltungsgebühren sind unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das jeweils in der Ausschreibung angegebene Konto zu überweisen. Erst mit Zahlungseingang gilt die Anmeldung als abgeschlossen. Bei fehlendem Zahlungseingang innerhalb einer Woche nach Anmeldung, behält sich der Veranstalter vor, Personen auf der Warteliste der Reihenfolge nach vorne zu rücken. Ein Anspruch der angemeldeten Person zur Teilnahme entfällt in diesem Fall.

Abweichende Zahlungsbedingungen, wie Zahlung bei Kursbeginn, sind der Ausschreibung zu entnehmen und beim Veranstalter in bar zu entrichten.

§3 Leistungen

Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Online Ausschreibung. Vor Anmeldung kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen. Die reiseinteressierte Person wird vor Buchung darüber informiert.

Durch unvorhersehbare Einflüsse behält sich der Veranstalter vor, Reiseziel, Unterkunft oder ähnliches kurzfristig zu ändern.

§4 Absage einer Anmeldung seitens Veranstalter

Eine Reise oder Veranstaltung kann wegen zu geringer Beteiligung, ungenügender Schneelage, Lawinengefahr oder Naturkatastrophen abgesagt werden. Bereits getätigte Zahlungen werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

§5 Haftung der teilnehmenden Person

Für eine unerlaubte Entfernung vom Ski- oder Snowboardkurs übernimmt der Veranstalter. keine Haftung. Wenn eine teilnehmende Person seine Gruppe verlässt, muss diese sich selbst (bei Kindern die Eltern oder sonstige erziehungsberechtigte Personen) bei der eingeteilten Betreuungsperson abmelden.

Für die Schneesportausrüstung ist die teilnehmende Person selbst verantwortlich, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wird.

Eine Auslandskrankenversicherung, sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen und ist Sache der teilnehmenden Person!

§6 Ausschluss vom Kurs / der Veranstaltung

Bei einem unangemessenen Verhalten einer teilnehmenden Person während einer Veranstaltung oder Kurses, kann der Veranstalter die teilnehmende Person von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung oder Kurses ausschließen. Hierbei erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Gebühren.

§7 Rücktritt einer teilnehmenden Person

Tritt die teilnehmende Person nach erfolgter Anmeldung zurück und kann keinen Ersatzteilnehmer vermitteln, fallen folgende Kosten an:

  • 50% der Reisekosten bei Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn,
  • 80% der Reisekosten bis 24 Std. vor Veranstaltungsbeginn,
  • 100% bei Absage am Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers.

Beim Rücktritt bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn, erstattet der Veranstalter den vollen Betrag zurück.

Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmenden den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

§8 Beförderungshaftung:

Unsere Ausfahrten, welche eine von uns organisierte Anreise per Bus beinhalten, unterliegen §2 Abs. 5a PBefG.

Bei Beförderungen mit Omnibussen haftet der jeweilige Busunternehmer im Rahmen der Haftpflichtversicherungsvorschriften bzw. der gesetzlichen Bestimmungen.

Das vom Veranstalter ausgewählte Busunternehmen ist Inhaber einer Personenbeförderungsgenehmigung.

Die Beförderung mit privat PKW erfolgt auf eigene Verantwortung der Mitreisenden.

 

Stand: 18.11.2023

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